Auslegungs- und Einwendungsfrist um drei Wochen verlängert

19.1.2022

Zum Erweiterungsantrag der Bau-Union bezüglich des Steinbruchs Rottenburg-Frommenhausen: Überraschend haben sich die Auslegungs- und Einwendungsfristen um drei Wochen verlängert. Gründe hierfür wurden nicht bekanntgegeben, auch nicht dem Bürgermeisteramt. Durch die erneute Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tübingen vom 18.1.2022 verlängern sich die Auslegungs- und Einwendungsfristen um drei Wochen: die vierwöchige Frist für Einwendungen seitens der Öffentlichkeit liegt nun im Zeitraum vom 25.2.-24.3.2022. Auch wenn es für uns betroffene „Normalbürger“ sehr schwer zu lesen und zu verstehen ist, empfehlen wir dennoch, die verschiedenen Stellungnahmen der damit befassten Behörden und Institutionen auf der Homepage des Landratsamtes einzusehen (www.kreis-tuebingen.de/Startseite/landratsamt/Bekanntmachungen.html).

Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen unsere Einwendungen, Hinweise und Anregungen der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat zur Kenntnis geben und dies jeweils auch auf unserer Homepage für die Hirrlinger Bürgerinnen und Bürger veröffentlichen.

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