Steinbruch Frommenhausen

Nach Jahren der Auseinandersetzung: Deutliche Verringerung der genehmigten Fahrtenzahlen erreicht

Nach langen Jahren des Ringens um eine erträgliche Lösung wurde am 8.7.2026 über einen vom Verwaltungsgericht Sigmaringen eingebrachten Vergleichsvorschlag im Verfahren Gemeinde und 2 Anlieger gegen das Landratsamt Tübingen (Erweiterungsgenehmigung Steinbruch vom 13.09.2023) verhandelt. 

Unserem Bürgermeister und dem Anwalt von Gemeinde und Anliegern sowie allen, die sich in den zurückliegenden Jahren in unterschiedlicher Weise engagiert haben, ist es zu danken, dass der ursprüngliche Vermittlungsvorschlag ganz erhebliche Verbesserungen zu unseren Gunsten erreicht wurden – im Wesentlichen unsere Kern-Forderung: eine deutliche Reduzierung der Fahrten durch Hirrlingen. Der Wortlaut des Vergleichs findet sich auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unter „Pressemitteilungen“ mit Datum vom 7.7.2026. Die Pressemitteilung der Gemeinde Hirrlingen findet sich auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.hirrlingen.de/mitteilung/Vergleich-im-Gerichtsverfahren-vor-dem-Verwaltungsgericht-Sigmaringen-article2494.

Allerdings gibt es einen kleinen Wermutstropfen: Die Bezugsgröße ist weiterhin nicht die strikte Begrenzung auf 250 Fahrten pro Tag, sondern der Jahresdurchschnitt. Hier ergeben sich jedoch zwei wesentliche Veränderungen: die in der Genehmigung enthaltene Zahl von 280 Fahrten pro Tag wurde auf 250 Fahrten zurückgenommen. Und die Bezugsgröße für das Jahresmittel sind nicht mehr 365 Kalendertage (als ob das Sonn- und Feiertagsverbot für LKW schon aufgehoben wäre), sondern die Anzahl der Betriebstage, also 280.

Die Rechnung sieht nun so aus:

In der Genehmigung des Landratsamtes vom 13.9.2023 wurden 280 tägliche Fahrten gerechnet auf 365 Kalendertage = 102.200 Fahrten genehmigt.

Nach dem Vergleich sind es nun 250 Fahrten gerechnet auf 280 Betriebstage = 70.000 Fahrten.

Ob sich aus dieser Verständigung eine neue Ära einer besseren Koexistenz von Steinbruch und Gemeinde entwickelt, bleibt zu hoffen. Positive Signale gingen im Anschluss des Vergleichs von allen Beteiligten aus.

Und sollten sich wider Erwarten neue Unzuträglichkeiten ergeben, die über das Maß der vergangenen Jahre hinausgehen, werden wir das im Auge behalten – zumal das Landratsamt im Vergleichsverfahren deutliche Signale einer verbindlichen Überprüfung und regelmäßigen Auswertung der Fahrten-Zahlen signalisiert hat, verbunden mit der Zusage, ggf. mit weiteren einschränkenden Maßnahmen tätig zu werden.

Mit diesem Vergleich konnte der ursprünglich auf 10.7. angesetzte Verhandlungstermin in Hirrlingen abgewendet werden. Abgesehen davon, dass das Gericht schon im Vorfeld zu erkennen gab, die fragliche 500 m-Zurechenbarkeitsgrenze im Rahmen einer Sonderfallprüfung auf keinen Fall in Frage zu stellen, war auch zu erkennen, dass eine Revision zur nächsten Instanz nicht zugelassen worden wäre. Die Folge: weiterer jahrelanger kostenintensiver und nervenaufreibender Streit mit ungewissem Ausgang ohne für diesen Zeitraum irgend etwas erreicht zu haben.

Und noch ein Punkt: Wie wir der Pressemitteilung des Verwaltungsreichts (Wortlaut auf der Homepage des Verwaltungsgerichts unter „Pressemitteilungen“ mit Datum vom 8.6.2026) entnehmen konnten, wollte das Gericht entgegen den angebotenen Räumlichkeiten und dem Hinweis auf das große öffentliche Interesse nur den kleinsten Raum (Sitzungssaal im Rathaus) auswählen. In der Konsequenz hätten nur 20 Bürgerinnen und Bürger Einlass erhalten, und zwar nach dem „Windhundprinzip“. Man möchte sich gar nicht vorstellen, zu welchen Szenen es vor dem Schloss vor Beginn der Verhandlung es hätte kommen können, wenn eine Vielzahl interessierter Bürgerinnen und Bürger abgewiesen worden wären.  

Unser Dank geht natürlich auch an alle, die sich in den vergangenen Jahren in unterschiedlicher Weise und Intensität daran beteiligt hatten, dass unser „Problem“ aus dem „Wahrnehmungsschatten“ herausgefunden hat. Und insbesondere auch den Mitgliedern des Gemeinderats und dem Bürgermeister ist zu danken, dass sie auch angesichts der Risiken eines Scheiterns sich auf den mühsamen Weg gemacht und ganz erhebliche finanzielle Mittel hierfür bereitgestellt haben.

Alles in allem lässt sich wohl feststellen, dass unser inzwischen mehr als sechs Jahre dauerndes Engagement nicht vergeblich war – auch wenn wir uns natürlich eine Sonderfallprüfung erhofft hatten mit dem Ziel, die 500m-Zurechenbarkeitsgrenze für unsere spezielle Verkehrssituation im Ort außer Kraft zu setzen. Aber immerhin sind wir auf künftige Erweiterungspläne wesentlich besser gewappnet.

Und vielleicht ist jetzt auch ein Klima erreicht, dass die nächste Erweiterung in einer anderen Form abläuft, die die Sorgen und Belange unserer Gemeinde und der haupt-betroffenen Anwohner an den Durchgangsstraßen von Anfang an besser würdigt und in die Planungen einbezieht. Hier liegen große Verbesserungspotenziale!

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